Aufbauseminare

Wir sind Mitglied der Interessengemeinschaft Aufbauseminare Bamberg

Nachschulungskurse ASF

bei Verstößen während der Probezeit

Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese für 2 Jahre zunächst nur „auf Probe“ erteilt. Das gilt nicht für die Führerscheinklassen AM, L, T und die Mofaprüfbescheinigung.

  • Geldbußen ab 60 Euro führen zu Punkten in Flensburg und damit in häufigen Fällen auch zu einer Maßnahme gegen den Inhaber des Probeführerscheins.
  • Der erste schwerwiegende Verstoß führt zu einem Aufbauseminar und verlängert die Probezeit auf vier Jahre. Diese Nachschulung wird in vier Sitzungen zu je 135 Minuten abgehalten. Zwischen der ersten und zweiten Sitzung findet eine Fahrprobe mit dem Seminarleiter statt.
  • Wer nach dem Aufbauseminar nochmal in der verlängerten Probezeit aufällt, wird schriftlich verwarnt. Ihm wird die freiwillige Teilnahme an einer kostenpflichtigen verkehrspsychologischen Beratung nahegelegt. Die Teilnahme wird dafür mit dem Abzug von zwei Punkten belohnt.
  • Wer danach noch einmal während der Probezeit auffällt, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen.

 

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Fahreignungsseminar

für punkteauffällige Kraftfahrer FES Punkte abbauen

Im Fahreignungsregister in Flensburg gesammelte Punkte können durch ein Fahreignungsseminar für punkteauffällige Kraftfahrer, kurz FES genannt, abgebaut werden.

  • Bei einem Punktestand von 8 Punkten wird der Führerschein entzogen!
  • Beugen Sie vor, indem Sie bei einem Punktestand von 1-5 Punkten im Verkehrszentralregister ein sogenanntes Fahreignungsseminar durchführen.
  • Durch Absolvieren dieses Fahreignungsseminars bauen Sie einen Punkt ab.

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FahrFitnessCheck

Wir sind Partner des ADAC

Ein ADAC-Verkehrssicherheitsprojekt für ältere Menschen im Straßenverkehr

  • Ältere Menschen stellen nach Ansicht des ADAC keineswegs eine Problemgruppe im Straßenverkehr dar. Im Gegenteil: Senioren sind nicht so häufig an Unfällen mit Personenschäden beteiligt wie andere Altersgruppen.
  • Deshalb sieht der ADAC keinen Grund, spezielle gesetzliche Regelungen für ältere Führerschein-Besitzer einzuführen.
  • Entscheidend für eine unfallfreie Teilnahme am Straßenverkehr ist nicht das Lebensalter, sondern neben dem Gesundheitszustand des Fahrers auch die in einem langen Kraftfahrerleben erworbene Fahrerfahrung.
  • Die Gruppe der älteren Fahrer verfügt durch ihre langjährige Fahrpraxis über so gute Kompensationsmöglichkeiten, dass sie Unfälle über das „übliche“ Maß hinaus vermeiden können. Gesundheitliche Probleme von Senioren sollten durch umfassende Aufklärung über mögliche Gefahren und durch die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit bewusst gemacht werden.
  • Der ADAC empfiehlt seit Jahren trotzdem allen älteren Autofahrern, sich freiwillig regelmäßig ärztlich untersuchen zu lassen. Dies gilt vor allem für das Sehvermögen, das naturgemäß mit zunehmendem Alter nachlässt.

Wie läuft der Check ab?

  • Die Fahrprobe findet im eigenen Pkw und in der Region in der das Auto regelmäßig genutzt wird statt. Gesamtdauer ca. 1 ½ Stunden, 45 Minuten Fahrprobe, 45 Minuten Vor- und Nachbesprechung.
  • Die Überprüfung wird von unserem speziell qualifizierten ADAC-Moderator Wolfgang Lisowski durchgeführt.
  • Ziel des Fahr-Fitness-Checks ist es Verbesserungspotentiale zu finden und aufzuzeigen. Es werden auch Tipps zu konkreten Lernmöglichkeiten gegeben.
  • Eine Meldung an Behörden ist ausdrücklich ausgeschlossen.
  • Der Fahr-Fitness-Check wird ADAC-Mitgliedern zu einem Vorteilspreis von 59.- Euro, Nicht-Mitgliedern für 79.- Euro angeboten.

Führerschein

trotz Behinderung bzw. Handicap

Mit Hilfsmitteln und Zusatzeinrichtungen lässt sich heutzutage nahezu jedes Kraftfahrzeug sicher führen. Der Führerschein bedeutet für viele körperbehinderte Menschen ein Stück Unabhängigkeit und Mobilität. 

 

Unser Service

    • Wir bilden aus in Theorie und Praxis
    • Umschulung von Führerscheininhaber(innen) auf ein Behindertenfahrzeug
    • Vorbereitung von notwendigen Begutachtungen
    • Umfassende Beratung in allen Fragen rund um den Führerschein
    • Unterstützung bei behördlichen Angelegenheiten
      • Anträge für Kostenträger
      • Technische Kfz-Hilfen
      • Fahrzeugbeschaffung

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