Gefahrgut Fahrerausbildung
Die Ausbildung zum Gefahrgutfahrer beginnt immer mit dem Grundbaustein ‚Basiskurs‘. Die Fortbildungsschulung (Auffrischung) verlängert alle vorhandenen Kurse um jeweils 5 Jahre. Sie kann bis zu einem Jahr vor Ablaufdatum absolviert werden.
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Gefahrgut Beauftragter
Sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist, und Ihm Pflichten als Beteiligter in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt oder in der Gefahrgutverordnung See zugewiesen sind, muss es mindestens einen ‚Sicherheitsberater für die Beförderung gefährlicher Güter‘ oder kurz Gefahrgutbeauftragter schriftlich bestellen.
Quelle: Wikipedia
Diese Schulung legt den Grundbaustein für die Gefahrgutbeauftragten Prüfung und bereitet zugleich auf die gesetzlich vorgeschriebene Fortbildungsprüfung vor.
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Firmenschulungen
Wir bieten Ihnen individuelle Schulungen, Beratungen und Problemlösungen rund um das Thema Gefahrgut ganz nach Ihren Bedürfnissen. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
Schulungen von beauftragten Personen nach ADR 1.3
Unterweisungen von
- Absender
- Verpacker
- Verlader
- Belader
- Befüller
- Beförderer
- Fahrer
- Empfänger
- Entlader
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ADR Unterweisung 1.3
Diese Schulung richtet sich an Unternehmen, die nach Kapitel 1.4 ADR Pflichten bei der Beförderung gefährlicher Güter haben.
Jede Person, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, muss nach Kapitel 1.3 ADR und § 27 GGVSEB unterwiesen sein.
Arbeitnehmer müssen vor der Übernahme von Pflichten unterwiesen werden und dürfen Aufgaben, für die eine erforderliche Unterweisung noch nicht stattgefunden hat, nur unter der direkten Überwachung einer unterwiesenen Person wahrnehmen.
Diese Schulung wird individuell auf die Belange Ihres Betriebes beziehungsweise Ihrer Mitarbeiter abgestimmt.