Führerscheinausbildung

Ausbildung in allen Fahrerlaubnisklassen an 3 Standorten

Fahrerlaubnisklassen

Mofa
15+

Mindesalter: 15 Jahre
Voraussetzungen: keine

Festpreis: 300€
AM
15+

Mindesalter: 15 Jahre
Voraussetzungen: keine

weitere Informationen zur Motorradklasse AM

– Zweirädrige Kleinkrafträder mit maximal 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) und unter 50 ccm bei Verbrennungsmotor / max. 4 kW bei Elektromotor.
– Dreirädrige Kleinkrafträder mit bbH von maximal 45 km/h, Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren und maximal 4 kW bei Diesel-/Elektromotor.
– Vierrädrige Leicht-Kfz mit bbh maximal 45 km/h und Hubraum maximal 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren, bzw. Leistung von maximal 4 kW bei Diesel-/-Elektromotor. Die Leermasse beträgt maximal 350 kg.
– Sonstige Regelungen: Kein Einschluss anderer Klassen, Zusammenfassung der „alten“ Klassen M und S.

A1
16+

 

Mindesalter: 16 Jahre

weitere Informationen zur Motorradklasse A1

  • Krafträder mit Hubraum maximal 125 ccm und Leistung von maximal 11 kW. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,1 kW/kg.
  • Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h; Leistung maximal 15 kW.
  • Alter: Ab 16 Jahren
  • Sonstige Regelungen: Einschluss Klasse AM, Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt.
A2
18+

 

Mindesalter: 18 Jahre

weitere Informationen zur Motorradklasse A2

  • Krafträder mit Leistung von maximal 35 kW. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,2 kW/kg.
  • Alter: Ab 18 Jahren
  • Sonstige Regelungen: Einschluss Klasse AM, A1; Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber kein theoretische Prüfung erforderlich.
A80
21+

 

Mindesalter: 21 Jahre

weitere Informationen zur Motorradklasse A80

  • Krafträder mit Hubraum über 50 ccm oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von über 45 km/h.

  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW.

  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h, Leistung über 15 kW.

  • Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres dürfen jedoch nur Krafträder der Klasse A2 mit maximal 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von maximal 0,2 kW/kg gefahren werden.

  • Ab dem 24. Lebensjahr entfällt diese Beschränkung automatisch.

  • Alter: Ab 21 Jahren

  • Sonstige Regelungen: Einschluss Klassen A1, A2 und AM; Ausbildung und praktische Prüfung erfolgen bereits auf einem Motorrad der Klasse A. Bis zum 24. Lebensjahr gilt die Leistungsbeschränkung der Klasse A2. Danach automatische Erweiterung auf die unbeschränkte Klasse A ohne zusätzliche Prüfung.

A
24+

 

Mindesalter: 24 Jahre

weitere Informationen zur Motorradlasse A

  • Krafträder mit Hubraum über 50 ccm oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von über 45 km/h.
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW.
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 kW, Leistung über 15 kW.
  • Alter: 20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“, 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.
  • Sonstige Regelungen: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
  • Einschluss: Klassen A1, A2 und AM
B196
25+

 

Mindesalter: 25 Jahre

weitere Informationen zur Fahrerlaubniserweiterung B196

  • Krafträder der Klasse A1 (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, einer Motorleistung von maximal 11 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstens 0,1 kW/kg.
  • Die Erweiterung B196 berechtigt ausschließlich zum Führen dieser Fahrzeuge innerhalb Deutschlands und stellt keine eigenständige Motorradklasse dar, sondern eine nationale Schlüsselzahl-Erweiterung der Klasse B.
  • Voraussetzung ist ein mindestens 5-jähriger Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B sowie die Vollendung des 25. Lebensjahres. Es ist keine theoretische oder praktische Prüfung erforderlich, jedoch eine mindestens 9-doppelstündige Schulung in einer Fahrschule (Theorie- und Praxisanteile).
  • Sonstige Regelungen: Keine Prüfung erforderlich; lediglich Schulungsnachweis in der Fahrschule. Gültig nur innerhalb Deutschlands. Kein Einschluss weiterer Motorradklassen über A1 hinaus.
    Festpreis: 900€
    B
    17+

     

    Mindesalter: 17 Jahre

    weitere Informationen zur Pkw-Klasse B/BF17

    • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).
    • Alter: Ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren.
    • Sonstige Regelungen: Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen, Einschluss der Klassen L und AM; Wegfall der Bestimmung „zG des Anhängers darf maximal der Leermasse des Zugfahrzeugs entsprechen“.

    Mindesalter: 17 Jahre

    weitere Informationen zur Pkw-Klasse B197

    • Die Fahrerlaubnis B197 ist eine Erweiterung der Klasse B, bei der die Ausbildung überwiegend auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe erfolgt. Zusätzlich wird eine praktische Schulung auf einem Schaltfahrzeug (mindestens 10 Fahrstunden sowie eine kurze Testfahrt in der Fahrschule) absolviert. Eine separate praktische Prüfung auf Schaltgetriebe ist nicht erforderlich.
    • Alter: Ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren.
    • Sonstige Regelungen: Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen, Einschluss der Klassen L und AM; Berechtigung zum Führen von Schalt- und Automatikfahrzeugen nach erfolgreicher Ausbildung nach dem B197-Modell.

    Mindesalter: 17 Jahre

    weitere Informationen zur Pkw-Klasse B78

    • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
    • Die Fahrerlaubnis B78 berechtigt ausschließlich zum Führen von Fahrzeugen mit Automatikgetriebe. Fahrzeuge mit Schaltgetriebe dürfen mit dieser Fahrerlaubnis nicht gefahren werden.
    • Auch das Mitführen eines Anhängers ist zulässig, sofern die gesetzlichen Bestimmungen der Klasse B eingehalten werden.
    • Alter: Ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren.
    • Sonstige Regelungen: Grundvoraussetzung für weitere Kraftwagenklassen, Einschluss der Klassen L und AM; praktische Prüfung erfolgt auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe. Die Schlüsselzahl 78 beschränkt die Fahrerlaubnis dauerhaft auf Automatikfahrzeuge.
    B96
    17+

    Mindesalter: 18 Jahre

    Weitere Informationen zur Pkw-Klasse BE

    • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination mehr als 3.500 kg beträgt, jedoch maximal 4.250 kg nicht übersteigt.
    • Die Erweiterung B96 ist keine eigene Fahrerlaubnisklasse, sondern eine Schulungsbescheinigung zur Klasse B. Sie berechtigt zum Führen größerer Anhängerkombinationen als mit der normalen Klasse B erlaubt.
    • Die Ausbildung erfolgt in einer Fahrschule und umfasst theoretische sowie praktische Schulungsinhalte. Eine theoretische oder praktische Prüfung bei einer Prüfstelle ist nicht erforderlich; der Nachweis erfolgt ausschließlich über die absolvierte Schulung.
    • Alter: Ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren.
    • Vorbesitz: Klasse B
    • Sonstige Regelungen: Keine Prüfung erforderlich; lediglich Teilnahme an einer vorgeschriebenen Schulung in der Fahrschule. Erweiterte Zuglast für Kombinationen bis maximal 4.250 kg zulässige Gesamtmasse.
    Festpreis: 600€
    BE
    17+

    Mindesalter: 18 Jahre

    Weitere Informationen zur Pkw-Klasse BE

    • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.
    • Alter: Ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren.
    • Vorbesitz: Klasse B
    • Sonstige Regelungen: Es ist keine Theorieprüfung, sondern nur noch die praktische Prüfung erforderlich. 
    C1/C1E
    18+

    Mindesalter: 18 (21) Jahre

    weitere Informationen zur LKW-Klasse C1

    • Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zG, maximal 7.500 kg zG und höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz. Der Anhänger darf maximal 750 kg zG haben.
    • Alter: Ab 18 Jahren
    • Vorbesitz: Klasse B
    • Sonstige Regelungen: Seit 10. September 2009 ist eine Qualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig.

     

    Weitere Informationen zur LKW-Klasse C1E

    • Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zG. Das zG der Kombination darf maximal 12.000 kg betragen.
    • Alter: Ab 18 Jahren
    • Vorbesitz: Klasse C1
    • Sonstige Regelungen: Seit 10. September 2009 ist eine Qualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig. Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger maximal Leermasse des Zugfahrzeugs“.
    • Einschluss: BE sowie D1E, sofern Vorbesitz Klasse D1.
    C/CE
    18+

    Mindesalter: 18 (21) Jahre

    weitere Informationen zur LKW-Klasse C

    • Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zG und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Der Anhänger darf maximal 750 kg zG haben.
    • Alter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“.
    • Vorbesitz: Klasse B
    • Sonstige Regelungen: Seit 10. September 2009 ist eine Qualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig. Einschluss C1.

    Weitere Informationen zur LKW-Klasse CE

    • Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit über 750 kg zG (Lastzüge u. Sattelkraftfahrzeuge).
    • Alter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“.
    • Vorbesitz: Klasse C
    • Sonstige Regelungen: Seit 10. September 2009 ist eine Qualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig.
    • Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D.
    D1/D1E
    18+

    Mindesalter: 21 (18) Jahre

    weitere Informationen zur BUS-Klasse D1

    • Omnibusse mit maximal 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG. Die Länge darf maximal 8 Meter betragen.
    • Alter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“.
    • Vorbesitz: Klasse B
    • Sonstige Regelungen: Seit 10. September 2008 ist eine Qualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig.

     

    Weitere Informationen zur LKW-Klasse D1E

    • Kombination aus D1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zG.
    • Alter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“.
    • Vorbesitz: Klasse D1
    • Sonstige Regelungen: Wegfall der Bestimmungen „zG der Kombination darf maximal 12.000 kg betragen. Das zG des Anhängers darf maximal der Leermasse des Zugfahrzeuges entsprechen“. Seit 10. September 2008 ist eine Qualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig.
    • Einschluss: BE sowie C1E sofern Vorbesitz C1.
    D/DE
    18+

    Mindesalter: 18 (24) Jahre

    weitere Informationen zur BUS-Klasse D

    • Omnibusse mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG.
    • Alter: 18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation.
    • Vorbesitz: Klasse B
    • Sonstige Regelungen: Seit 10. September 2008 ist eine Qualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig.
    • Einschluss: Klasse D1.

     

    Weitere Informationen zur LKW-Klasse DE

    • Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zG.
    • Alter: 18, 20, 21 oder 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation.
    • Vorbesitz: Klasse D
    • Sonstige Regelungen: Seit 10. September 2008 ist eine Qualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig.
    • Einschluss: Klasse BE, D1E sowie C1E sofern Vorbesitz C1.
    L
    16+
    Festpreis: 610€
    T
    16+